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Sicherheitshinweise
Diese Bedienungsanleitung ist ständig am Einsatzort des Gerätes aufzubewahren. Der Arbeitsbereich, in dem der Laser aufgestellt ist, muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet sein, um eine versehentliche Schädigung Dritter auszuschließen. Es dürfen keine Spiegel in den Strahlengang gebracht werden, da gefährliche Reflexionen entstehen können.
Bei Funktionsstörungen ist das Gerät sofort abzuschalten!
Allgemeine Hinweise
Sicherheitshinweise dienen dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Sie müssen beachtet werden! Um Sie und Ihre Arbeitskollegen vor Schaden zu bewahren, ist auch Ihre Mitarbeit notwendig. Arbeiten Sie deshalb stets mit Umsicht und seien Sie sich ständig bewusst, dass Gefahren meist nicht „offensichtlich“ sind. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss sich der Betreiber vergewissern, dass die Personen, die an oder mit dem Gerät arbeiten, über die möglichen Gefahren von Laserstrahlung informiert werden.
Sie schützen sich vor vermeidbaren Schäden, wenn Sie mit folgenden berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vertraut sind:
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UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV4)
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UVV „Laserstrahlung“ (DGUV11)
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UVV „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ (DGUV9)
Die Texte können über die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft bezogen oder aus dem Internet z.B. unter
http://www.bc-verlag.de heruntergeladen werden.
Insbesondere wird auf die Norm EN 60825-1/ VDE-Bestimmung VDE 0837-1 Stand 2015 DIN-IEC 60825-1 Berichtigungen bis 2018-11 verwiesen. Die Norm ist über Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin erhältlich.
EN 60825-1 ist weitgehend harmonisiert. In Europa ist fast jeder Staat Mitglied des europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC )
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind z.B. ANSI Z136.1 Standard for the safe use of lasers und IEC 825-1, Safety of Laser Products - Part 1: Equipment classification, requirements, and user's guide (erhältlich über American National Standards Institute, Washington, DC Headquarters, 1819 L Street, NW, 6th Fl., Washington, DC, 20036, USA, Tel: +1 / 202.293.8020, Fax:+1 / 202.293.9287) zu beachten.
Die Zuständigkeit für Montage und Inbetriebnahme des Gerätes muss vom Betreiber festgelegt und eingehalten werden. Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit des Geräts beeinträchtigt, ist zu unterlassen. Für den Betrieb des Gerätes gelten darüber hinausgehende nationale Vorschriften uneingeschränkt.
Veränderungen am Gerät sind nur nach schriftlicher Genehmigung von IGL zulässig!
IGL fertigt seine Produkte gemäß internationalen Standards und deklariert die Laserklassen seiner Produkte gemäß EN 60825-1, IEC 825-1 und 21 CFR 1040. Die Laserklasse ist dem gelben bzw. schwarz/weiß/roten (USA) Warnaufkleber zu entnehmen, der auf jedem Laser klebt. Dieser Warnaufkleber ist auf keinen Fall zu entfernen! Die sich aus der jeweiligen Laserklasse ergebenden Sicherheitsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten (siehe UVVen und Normen). Zu Ihrer Information ein Auszug aus der EN 60825-1, Sicherheit von Lasereinrichtungen, Kap. 12.5 Lasereinrichtungen in Laboratorien und an Arbeitsstätten (S. 48):
a) Der Laser sollte nur in einem überwachten Bereich betrieben werden.
b) Unbeabsichtigte spiegelnde Reflexionen sollen durch Vorsicht vermieden werden.
c) Der Laserstrahl soll, wo es möglich ist, am Ende seines zweckbestimmten Strahlenganges auf einem diffus streuenden Material enden. Farbe und Reflexionsvermögen des Materials müssen die Strahljustierung ermöglichen und gleichzeitig die Gefahren der Reflexion möglichst niedrig halten.*
d) Augenschutz ist notwendig, wenn eine Möglichkeit besteht, dass entweder der direkte oder der gespiegelt Strahl ins Auge gelangt oder eine diffuse Reflexion, die nicht die Bedingungen nach c) erfüllt, betrachtet werden kann.
e) Die Zugänge zum Laser-Überwachungsbereich sollten mit dem Laser-Warnschild gekennzeichnet werden. Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden. Der Laserschutzbeauftragte sollte dafür verantwortlich sein, die Vorsichtsmassnahmen gemäß EN 60825-1 (Stand 2015) zu prüfen und geeignete Kontrollen festzulegen, die einzuführen sind.
Die Berichtigungen zu EN 60825-1 ab 5.9.2011 ergeben neue Möglichkeiten zur Klassifizierung. Insbesondere Linienlaser oder Fadenkreuzlaser können auch bei relativ hoher nomineller Laserleistung in geringe Gefahrenklassen eingeordnet werden und ohne nennenswerten Aufwand betrieben werden.
Die Klassifizierung erfogt in aufsteigender Reihenfolge nach dem Grad der Gefährdung.
Lasereinrichtungen werden eingeteilt in Klasse 1, 1M, 1C, der Klasse 2, der Klasse 2M, der Klasse 3R, der Klasse 3B und Klasse 4 .
Laserklasse 1
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Die zugängliche Laserstrahlung ist sicher unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen.
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Laserklasse 1M
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Wie Klasse 1, außer dass die Benutzung von optischen Geräten gefährlich sein kann (Lupen, Ferngläser).
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Laserklasse 2
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Niedrige Leistung; Augenschutz normalerweise durch Abwendungsreaktionen und aktive Reaktion gewährleistet.
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Laserklasse 2M
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Wie Klasse 2, außer dass die Benutzung von optischen Geräten gefährlich sein kann (Lupen, Ferngläser).
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Laserklasse 3R
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Direkter Blick in den Strahl kann gefährlich sein.
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Laserklasse 3B
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Direkter Blick in den Strahl ist normalerweise gefährlich.
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Allgemeine Schutzbestimmungen
1.Die Laser sind nur für den Betrieb mit den in den technischen Daten angegebenen Spannungen [Volt] ausgelegt. Um Störungen zu vermeiden, ist die Einhaltung dieser Daten zwingend erforderlich. Speziell kurze Spannungsspitzen und andere Störungen des elektrischen Netzes (z.B. hervorgerufen durch das Einschalten von Großmaschinen) können den Laser zerstören. Wenn unsicher ist, ob diese Bedingungen eingehalten werden können, ist der Spannungseingang durch geeignete Maßnahmen (Primärschutz / Spannungskonstanthalter, unbedingt zu stabilisieren.
2. Hohe Betriebstemperaturen (> 45°C bzw. > 113 F) verringern die Lebensdauer erheblich.
3. Bitte betreiben Sie die Laser nicht oberhalb der angegebenen IP-Klassen: Beispiel: IP64 6: Staubdicht , 4: Spritzwasser. Bitte denken Sie daran: Öl und Chemikalien sind kein Wasser! Ein gegen Spritzwasser geschützter Laser ist nicht unbedingt Öl- oder Chemikalienfest!
Erste Ziffer
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Zweite Ziffer
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Fremdkörperschutz
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Wasserschutz
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0: kein Schutz
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0: kein Schutz
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1: Fremdkörper > 50 mm
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1: senkrecht fallendes Tropfwasser
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2: Fremdkörper > 12 mm
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2: schräg einfallendes Tropfwasser (75 - 9 Grad)
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3: Fremdkörper > 2,5 mm
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3: Sprühwasser
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4: Fremdkörper > 1,0 mm
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4: Spritzwasser
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5: Staubgeschützt
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5: Strahlwasser
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6: Staubdicht
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6: Schwere See
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7: Eintauchen
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8: Untertauchen
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